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Flüchtlinge: "Chiemseer Erklärung" der JU Oberbayern

Flüchtlinge: "Chiemseer Erklärung" der JU Oberbayern Bildquelle: Dieter Schütz / pixelio.de

"Chiemseer Erklärung" der JU Oberbayern zur Flüchtlingsthematik!

"Nur wer handlungsfähig ist, kann helfen!" Unter dieser Prämisse hat die JU Oberbayern auf ihrer Klausurtagung letztes Wochenende die nachfolgende "Chiemseer Erklärung" erarbeitet. Wichtiger Punkt dabei ist die Definition einer Obergrenze: Nur wenn jemand aus dem Asylverfahren herausfällt, kann ein neuer Schutzsuchender in das Verfahren aufgenommen werden, zumindest bis der Bearbeitungsstau beim BAMF abgebaut ist. Außerdem fordert die JU etwa die Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern binnen 48 Stunden.

Die zugehörige Pressemitteilung sowie die Chiemseer Erklärung stehen hier zum Download bereit:

https://www.ju-oberbayern.de/data/chiemseer_erklaerung.pdf

https://www.ju-oberbayern.de/data/pm_obergrenze.pdf